Wie die Europäische Kommission Mitte Oktober dieses Jahres bekanntgab, bereitet sie eine Initiative im Bereich Justiz und Grundrechte vor. Bezweckt wird der Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Modernisierung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches zwischen den Behörden durch Digitalisierung. Die überarbeiteten Verordnungen stehen in engem Zusammenhang und sollen der vermehrten Anzahl von Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitenden Aspekten innerhalb der Union Rechnung tragen.
In concreto geht es dabei um die Einrichtung eines neuen dezentralen IT-Systems für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher Schriftstücke sowie für die grenzüberschreitende Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen. Hierzu hat der Rat zwei neu gefasste Durchführungsverordnungen angenommen: Während sich die Verordnung (EU) 2020/1784 mit der grenzüberschreitenden Zustellung gerichtlicher Schriftstücke befasst, widmet sich die Verordnung (EU) 2020/1783 der grenzüberschreitenden Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen. Diese beiden Verordnungen bezwecken, die Effizienz und Schnelligkeit von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren zu verbessern, um so einen erleichterten Zugang zur Justiz und zu einem fairen Verfahren zu gewährleisten. Die Durchführungsrechtsakte beinhalten die technischen Spezifikationen für Kommunikationsmodelle und –protokolle, Sicherheitsziele und technische Massnahmen, Mindestverfügbarkeitsziele sowie die Einrichtung eines Lenkungsausschusses.
Als eines der Hauptelemente der neuen Vorschriften gilt zunächst die Übermittlung von Dokumenten und Anfragen zwischen den mitgliedstaatlichen Behörden mittels eines bereits erwähnten dezentralen IT-Systems. Ferner wird vorgesehen, dass Schriftstücke Empfängern mit einer bekannten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat direkt zugestellt werden können, sofern diese ausdrücklich vorgängig zustimmen. In Bezug auf den Datenschutz regeln die Verordnungen die strenge Vertraulichkeit von Informationen sowie den Schutz der Privatsphäre bei der Übertragung von Dokumenten oder der Erbringung von Beweisen. Zentral ist schliesslich auch die Förderung des Einsatzes von Videokonferenzen, was die Einvernahme von sich im Ausland befindenden Zeugen, Parteien oder Sachverständigen erleichtert.
Fazit
Die durch die beiden neu verabschiedeten Verordnungen bewirkte Erleichterung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit und folglich auch eine damit einhergehende Abmilderung der – im internationalen bzw. innereuropäischen Kontext nicht unerheblichen – Beweisproblematik ist zu begrüssen. Gerade in Pandemiezeiten ermöglicht ein modernes digitalisiertes Justizsystem eine wirksamere behördliche Kooperation, was nicht zuletzt dem Schutz der Rechtsuchenden und ihrem grundrechtlichen Anspruch auf Zugang zur Justiz zugutekommt.
Autorin: Sarah Meyer
Der Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Auffassung der Autorin wieder.