Neues zur geplanten Revision des Kartellgesetzes

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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat im Oktober und November 2019 die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» fortgesetzt. Sie beantragt, den Gegenentwurf des Bundesrates in folgenden Punkten zu ergänzen:

  • Die WAK-N spricht sich für eine Erweiterung des Schutzbereichs auch auf Anbieter aus, die von relativ marktmächtigen Nachfragern abhängig sind (Art. 4 Abs. 2bis KG).
  • Weiter beantragt die Kommission mit einer Anpassung von Art. 7 Abs. 1 KG und der Streichung von Art. 7a KG, – letzterer wurde vom Bundesrat neu vorgeschlagen – dass die Regelung für relativ marktmächtiger Unternehmen sich nicht von jener für marktbeherrschende Unternehmen unterscheiden soll. Ergänzend dazu hat sie sich dafür ausgesprochen, dass die Sanktionen in Art. 49a Abs. 1 KG nur für marktbeherrschende Unternehmen zur Anwendung gelangen sollen – nicht aber für relativ marktmächtige Unternehmen.
  • Die Liste der Regelbeispiele der wichtigen Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung soll mit Art. 7 Abs. 2 lit. g KG wie folgt ergänzt werden: Die Einschränkung der Möglichkeit für Nachfrager, Waren oder Dienstleistungen, die in der Schweiz oder im Ausland angeboten werden, im Ausland zu den dortigen Markpreisen und branchenüblichen Bedingungen zu beziehen, ist unzulässig. Ausgenommen sind jedoch exportierte Waren, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen (sog. «Reimportklausel»).
  • Ein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings, das in der Initiative gefordert wird, lehnt die WAK-N ab.

Die WAK-N hat den geänderten Gegenvorschlag in der Gesamtabstimmung anfangs November mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommissionsmehrheit beantragt mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen.

Stellungnahme des Lehrstuhls

Unser Lehrstuhl hat sich bereits in der Stellungnahme vom 20. November 2018, die gleichzeitig im Namen der Professoren Nobel, Schwander und Kley erging und von einer Reihe weiterer renommierter RechtsprofessorInnen aus der ganzen Schweiz unterstützt wird, zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates geäussert. Nachdem keiner unserer Anträge vom Bundesrat berücksichtigt wurde, scheint die Vernehmlassung nun bei der WAK-N aber einiges bewirkt zu haben. Mit der Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen, systemwidrigen Art. 7a KG wird zum Beispiel sichergestellt, dass Art. 7 KG als Grundbestimmung für die schweizerische Missbrauchsaufsicht nicht an Bedeutung verliert. Der in unserer Stellungnahme angesprochenen Vergleichbarkeit von Marktbeherrschung und relativer Marktmacht wird in Art. 7 Abs. 1 ebenfalls Rechnung getragen. Kurz gesagt: Die Kommission hat – abgesehen von einer Bestimmung über Geoblocking – alle Forderungen der Initianten der Fair-Preis-Initiative übernommen und so auch die vom Bundesrat gestrichene «Reimportklausel» wiedereingeführt.

Es wird sich zeigen, ob die mit geringer Stimmenmehrheit angenommenen Ergänzungen der WAK-N sich im weiteren Reformprozess letztlich durchsetzen können. Nach der jetzigen positiven Entwicklung in der WAK-N wäre dies jedenfalls sehr wünschenswert.