Vom (zunehmend unerreichbar scheinenden) Wunschziel intellektueller Souveränität: Forderungen nach KI-freien Räumen (auch) in der Juristenausbildung

    Lesezeit: 3 Minute(n)

Der Wissenschaftsrat hat am 3. Juli 2026 Empfehlungen zur Hochschulbildung in Zeiten generativer KI verabschiedet. Die weltweite Freischaltung namentlich von ChatGPT im November 2022 bildet nämlich eine Zäsur: Studierende hätten die Technologie unmittelbar und kaum kontrollierbar für Haus- und Abschlussarbeiten eingesetzt, was die Hochschulen unvorbereitet getroffen habe. 

Entgegen manches schweizerischen (und vor allem aus Anwaltskreisen geforderten) Konzepts, setzt der deutsche Wissenschaftsrat an einem neuen (und überzeugenden) Ausgangspunkt an: Nicht die optimale Nutzung generativer Systeme steht im Zentrum, sondern der Erhalt und die Förderung unabhängiger menschlicher Denk- und Urteilsfähigkeit in einer algorithmisch durchdrungenen Lebens- und Arbeitswelt. Intellektuelle Souveränität wird als Haltung eingefordert.

Erfreulich deutlich fällt die Warnung vor Kompetenzverlusten aus. Sog. Deskilling-Effekte drohten dort, wo Fähigkeiten, die zu ihrem Erwerb und Erhalt der stetigen Übung bedürfen, infolge des KI-Einsatzes nicht mehr hinreichend praktiziert werden. Betroffen seien vor allem die wissenschaftliche Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz, daneben Kompetenzen des kritischen Denkens, des komplexen Problemlösens und der Quellenarbeit. Kritisch werde es namentlich dann, wenn die eigene Auseinandersetzung mit der intellektuellen Aufgabe minimiert werde und die Nutzung des Sprachmodells der kognitiven Entlastung oder der Kompensation individueller Defizite diene; das Papier spricht insoweit von Conversational Offloading und, mit Blick auf Agentensysteme, die Aufgaben eigenständig erfüllen und die dazu erforderlichen Entscheidungen übernehmen, von Conversational Authorization.

Hinzu trete der Automation Bias: Menschen vertrauten algorithmisch erzeugten Ergebnissen häufig mehr als menschlichen Entscheidungen. Für Auszubilden - im Jusstudium und anderswo - dürften die negativen Effekte weitreichender ausfallen als für bereits Fortgeschrittene. Daraus zieht der Wissenschaftsrat den für die Ausbildungsdebatte entscheidenden Schluss: Fachwissen werde durch generative KI nicht obsolet, sondern umgekehrt bedeutsamer, weil sich KI-generierte Antworten ohne fachbezogenes Wissen sowie Methoden- und Quellenkompetenz gar nicht qualifiziert einordnen liessen. Der Weg über viele Jahre der Übung lasse sich eben gerade nicht beliebig abkürzen.

Praktisch mündet das in die Empfehlung, KI-freie Räume zu schaffen und zu schützen, in denen tiefes, anstrengendes, bisweilen frustrierendes und letztlich transformatives Denken stattfinden könne. Solche Räume seien nicht allein physisch zu verstehen, sondern auch als zeitlich definierte Phasen im Curriculum: KI-freie Einführungsmodule, in denen grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken vor der Einführung von KI-Werkzeugen erlernt werden, Präsenzprüfungen ohne digitale Hilfsmittel, fokussierte Schreibwerkstätten. Die Ausgestaltung habe fachspezifisch und unter Federführung der Fakultäten zu erfolgen, mit transparenten Richtlinien darüber, welche Lernaktivitäten, Prüfungsformate und Räumlichkeiten technologiefrei sind.

Wo sich die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung nicht sinnvoll sichern lässt, etwa durch angepasste Bewertungsmassstäbe oder eine enge Begleitung des Arbeits- und Schreibprozesses, sollten nach Auffassung des Wissenschaftsrats unbeaufsichtigte schriftliche Abschlussprüfungen nicht mehr zur Anwendung kommen; als Alternative bieten sich Kombinationen mit einer mündlichen Prüfung oder einem Abschlusskolloquium an. Die stillschweigende Duldung ist ausdrücklich keine Option: Sie begünstige jene Studierenden, die solche Systeme gleichwohl nutzten, werfe Fragen der Chancengerechtigkeit auf und belohne im Ergebnis rechtswidriges Verhalten. 

Fazit

Die Empfehlungen des deutschen Wissenschaftsrats richten sich naturgemäss insbesondere an deutsche Universitäten. Die Problemlage ist freilich bei uns dieselbe. Schweizer Hochschulen regeln den Umgang mit generativer KI autonom in ihren Studien- und Prüfungsreglementen, mit entsprechender Bandbreite: von "anything goes" über die (verbreitete) Deklarationspflicht bis hin zum Ausschluss nicht bezeichneter Hilfsmittel.

Für die Juristenausbildung folgt daraus mehr als eine Reglementsfrage: Denn spätestens an der Anwaltsprüfung ist Schluss mit den Tricksereien, die an den Universitäten heute studierendenseitig praktiziert werden. Wer bis dahin deshalb Sachverhaltsanalyse, Subsumtion und Co nie ohne KI geübt hat, wird vor erheblichsten Problemen  stehen. Nichts anderes gilt für die anwaltliche Tätigkeit im Anschluss, KI-Ausgaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Die vom Wissenschaftsrat empfohlenen KI-freien Räume erscheinen darum keineswegs als kulturpessimistisches Rückzugsgefecht, sondern als dringend gebotene Vorkehrung zugunsten der angestrebten Berufsfähigkeit. Auch wenn in diesen Berufen teils immer weniger Intellektualität und noch weniger Souveränität "the new normal" sein  mag. 

Red.
Der Beitrag gibt ausschliesslich die Auffassung der Redaktion wieder.