Am 30. Juni 2025 hat Dänemark das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen unterzeichnet und ratifiziert. Das Übereinkommen wird für Dänemark am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Für Kolumbien ist das Übereinkommen am 1. Juli 2025 ebenfalls in Kraft getreten. In der Schweiz gibt es aussichtsreiche Bestrebungen dem Übereinkommen beizutreten.[1]
Für das Vereinigte Königreich ist am 1. Juli 2025 das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft getreten. Die Schweiz ist diesem bisher nicht beigetreten.
Nachdem am 1. Juli 2025 für El Salvador das Haager Kindesschutzübereinkommen von 1996 in Kraft getreten ist, hat dieses neu 57 Vertragsmitglieder. Ein Beitritt gilt gem. Art. 58 Abs. 3 HKsÜ nur gegenüber den Staaten, welche nicht fristgerecht Einspruch dagegen erheben. Die Schweiz hat hiervon (wie auch bisher bei allen anderen Beitritten) keinen Gebrauch gemacht, womit das HKsÜ auch gegenüber der Schweiz gilt.[2]
Am 1. Juli 2025 ist das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen für Bahrain in Kraft getreten. Dieses ist Anfang des Jahres 2025 auch für die Schweiz in Kraft getreten, insbesondere um die Rechtssicherheit zu erhöhen und den internationalen Handel zu fördern.
Für die Philippinen ist das Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen am 5. Juli 2025 in Kraft getreten. Bei diesem Übereinkommen ist eine Annahme der jeweiligen Vertragspartei nötig, damit es auch gegenüber dieser Wirkung entfaltet. Die Schweiz hat den Beitritt der Philippinen bisher noch nicht angenommen.
Autorin: Alina Grob
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