Die Ukraine hat am 21. Mai 2026 seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen über den internationalen Zugang zur Rechtspflege vom 25. Oktober 1980 (HRpflÜ) abgegeben.[1] Es tritt für die Ukraine per 1. August 2026 in Kraft, womit das HRpflÜ 29 Vertragsstaaten zählen wird. Die Ukraine hat eine Erklärung formeller Natur gem. Art. 7 HRpflÜ abgegeben und von der Vorbehaltsmöglichkeit nach Art. 28 HRpflÜ Gebrauch gemacht.
[1] Siehe auch hier.
Autorin: Alina Grob
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