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Revision der Verjährungsfristen

 

Seit 2009 wird in der Schweiz eine Revision des Verjährungsrechts angestrebt. Ein erster Vorschlag sah eine Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Personenschäden vor. Das Urteil des EGMR in Sachen  Howald Moor u.a./Schweizverhalf den Bestrebungen zum en…