Am 4. Dezember 2025 hat die Republik Indonesien einen Antrag auf Beitritt zur HCCH gestellt. Damit läuft nun die Abstimmungsfrist, in der die aktuellen Mitglieder der HCCH für oder gegen den Betritt Indonesiens stimmen können. Für die Aufnahme in die HCCH muss die Mehrheit der Stimmen für die Aufnahme Indonesiens abgegeben werden. Ebenfalls ist Indonesien dem Übereinkommen von 1907 über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten beigetreten.
Für Argentinien sowie für die Republik Moldau ist am 1. Januar 2026 das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (HKsÜ) in Kraft getreten. Beitritte zum HKsÜ haben jeweils nur gegenüber den Staaten Wirkung, welche dem Beitritt nicht widersprechen. Die Schweiz hat bis jetzt noch nie einen Einspruch gegen einen Beitritt zum HKsÜ erhoben.[1]
Die sozialistische Republik Vietnam hat am 31. Dezember 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (Apostille-Übereinkommen 1961) hinterlegt. Somit hat das Apostille-Übereinkommen 1961 nun 129 Vertragsstaaten. Gemäss Art. 12 des Übereinkommens können die bereits bestehenden Vertragsstaaten durch einen Vorbehalt innert 6 Monaten seit der Notifikation über den Betritt verhindern, dass der Beitritt ihnen gegenüber Wirkung entfaltet. Die Schweiz hat bisher noch nie einen solchen Vorbehalt geltend gemacht. Das Übereinkommen wird für Vietnam am 11. September 2026 in Kraft treten.
Autorin: Alina Grob
Der Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Auffassung der Autorin wieder.