Verweigerter Abschluss eines Konsumentenvertrags und Folgen auf den Gerichtsstand
Wer den Abschluss eines Vertrages verweigert, wird dadurch nicht zur Gegenpartei einer Streitigkeit «aus einem Konsumentenvertrag». Mit dieser Klarstellung hat das Bundesgericht in BGE 152 III 30 den Anwendungsbereich des Konsumentengerichtsstands na…