Ratifikation der KI-Europaratskonvention

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Der Einsatz von künstlicher Intelligenz erfordert nach Ansicht vieler ein klar(er)es, rechtliches Rahmen-Regelwerk. Mit der Konvention über Künstliche Intelligenz (KI) und Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit (kurz: KI-Konvention) will der Europarat exakt diesem Ziel nachgehen.  

So heisst es in der Präambel dieser  KI-Europaratskonvention:  

Convinced of the need to establish, as a matter of priority, a globally applicable legal framework setting out common general principles and rules governing the activities within the lifecycle of artificial intelligence systems […]”.  

Am 27. März 2025 unterzeichnete Bundesrat Rösti diese Konvention im Namen der Schweiz, womit hierzulande das Engagement für einen bewussten, verantwortungsvollen sowie grundrechtskonformen Einsatz von KI zum Ausdruck gebracht werden soll.  

Art. 1 Abs. 1 der KI-Konvention unterstreicht das Ursprungsziel des Regelwerkes: Aktivitäten im Rahmen eines KI-Lebenszyklus sollen in vollem Umfang mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen. Dabei setzt die KI-Konvention verbindliche Standards hinsichtlich eines transparenten und nicht-diskriminierenden Umgangs mit KI. Durch die Ratifikation der Konvention setzt die Schweiz ein entscheidendes Zeichen für eine internationale Zusammenarbeit betreffend die Regulierung von KI. Angestrebt werden zugleich die Förderung der Innovationsfähigkeit gefördert sowie die Sicherstellung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit. 

Im Rahmen des weiteren Prozederes werden nun die  notwendigen Gesetzesanpassungen ausgearbeitet. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde unter Mitarbeit weiterer eidgenössischer Departemente dazu beauftragt, hierzu bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Am Ende soll naturgemäss die Übernahme der Konvention in das schweizerische Recht stehen. Aufgrund des verworfenen Plans eines eigenen AI-Acts kommt dieser Übernahme besondere Bedeutung zu. Bis dahin heisst es aber: Bitte warten… 

Autorin: Laura Kesten
Der Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Auffassung der Autorin wieder.