Neues zur Eizellenspende

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Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 beschlossen, das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) einer umfassenden Revision zu unterziehen, um es an die heutigen gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklungen anzupassen. Zentrales Anliegen ist die Zulassung der Eizellenspende im Spiegel der Motion «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren». Im Rahmen dessen sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Ehepaaren, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, durch die Eizellenspende neue Möglichkeiten zu eröffnen. Ein weiterer, zentraler Vorschlag zeigt sich in der Ermöglichung der Eizellen- und Samenspende bei unverheirateten Paaren.

Als Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung nennt das FMedG in Art.2 lit.a zum einen die Insemination, d.h. die Übertragung der Samen in die Gebärmutter und zum anderen die In-vitro-Fertilisation mit Embryo- sowie Gameten-Transfer. Bei letzterer Methode werden die Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau befruchtet. Im Unterschied zu vielen europäischen Staaten sieht das FMedG jedoch keine Eizellenspende vor. Diese aktuelle Rechtslage führt zu einer Ungleichbehandlung dahingehend, dass das Gesetz zwischen dem beim Mann gründenden Unfruchtbarkeitsgrund und jenem, welcher bei der Frau liegt, unterscheidet. Unfruchtbare Frauen sind daher gemäss geltender Rechtslage gezwungen, ihren Kinderwunsch durch medizinische Fortpflanzungsmöglichkeiten im Ausland zu verwirklichen. Da im Rahmen der geplanten Revision des FMedG der Schutz der Eizellenspenderinnen sowie das Kindeswohl im Vordergrund stehen, weist der Bundesrat darauf hin, dass dieser Schutz nicht gewährleistet werden kann, wenn Eizellenspenden im Ausland in Anspruch genommen werden.  

Fazit

Dass die Fortpflanzungsmedizin seit dem Jahr 2001, in welchem das FMedG in Kraft trat, eine erhebliche Entwicklung erfahren hat, liegt auf der Hand und lässt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen naheliegend erscheinen. Gleichzeitig hat ein klarer Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse stattgefunden (Stichwort: geänderte Familienmodelle). Vor diesem Hintergrund anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit einer detaillierten Überprüfung der aktuell geltenden Rechtsnormen des FMedG. Dabei vertritt er die Ansicht, die Frage einer möglichen Eizellenspende nicht in isolierter Weise, sondern in einem Gesamtkontext, bestehend aus weiteren, relevanten Fragen, zu betrachten. Dazu gehört insbesondere auch die Überlegung, ob Samen- und Eizellenspenden künftig nicht nur verheirateten, sondern auch unverheirateten Paaren offenstehen sollen. Die aktuelle Beschränkung auf verheiratete Paare scheint nicht mehr zeitgemäss und auch nicht im Einklang mit der sozialen Realität. Daher verdient es Zustimmung, wenn inskünftig auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten sollen. 

Insgesamt zeigt sich, dass die geltenden Bestimmungen des FMedG den heutigen medizinischen sowie gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr gerecht werden. Mit der geplanten Revision wird ein wichtiger Schritt unternommen, um bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen und das Recht verstärkt den sozialen Realitäten anzupassen. 

Autorin: Laura Kesten
Der Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Auffassung der Autorin wieder.