Bereichsausnahme der GVO-Richtlinie 2001/18/EG: Gleichbehandlung der In-vitro- und In-vivo-Verfahren
Die Richtlinie 2001/18/EG bestimmt ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen (nachfolgend: GVO). Bei der Mutagenese wird die spontane Mutationsrate des Erbguts erhö…